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10.08.2005

Flugplatzerweiterung Spangdahlem: Terrorabwehr durch Naturzerstörung?

SPANGDAHLEM.  Für die Überbauung von 55 Hektar Fläche zwecks Erweiterung des US-Flugplatzes Spangdahlem durch eine Wohnsiedlung mit Hallenbad, Autowaschanlage und weiteren Einrichtungen hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz die hierzu erforderliche Liegenschaftsanforderung auf spätestens 1. August 2005 erfolgen lassen. Die Einwendungsfrist gegen die ab diesem Termin schon möglichen unumkehrbaren Bau- und Abholzungsmaßnahmen lässt die Behörde jedoch bis zum 15. August laufen.

Diese grotesk anmutende Terminierung kann nur als absichtsvolle Ermunterung zu einer Politik der vollendeten Tatsachen ausgelegt werden und bestätigt einmal mehr den Argwohn, amerikanisches Militär dürfe mit dem Segen deutscher Behörden mehr als andere in diesem Land.

Begründet werden die geplanten Zerstörungsmaßnahmen an Natur und Umwelt mit der notwendigen Abwehr von Terrorgefahren  -  als ließen sich Anschläge auf U-Bahnen irgendwo auf der Welt mit dem 52. Kampfgeschwader und dem demnächst eintreffenden Lufttransportgeschwader der USA erfolgreich bekämpfen. Gipfel der Zumutungen soll sein, dass dem Vernehmen nach die Amerikaner das Zig-Millionenprojekt von deutscher Seite finanziert haben wollen.

Bei dem in Anspruch genommenen Gelände, auf dem unter anderem der Kiebitz beheimatet ist, handelt es sich z. T. um Quellwiesen, die unter die Schutzbestimmungen des Paragraphen 24 im rheinland-pfälzischen Landespflegegesetz und unter die Artenschutzvorschriften nach Paragraph 42 Bundesnaturschutzgesetz fallen.

Eine Autowaschanlage mit Autoreparaturwerkstatt und die Abwässer eines Hallenbades sind nach deutschem Recht in einem solchen Milieu eine Unmöglichkeit. Mit Kontaminationen des Grundwassers für die Gemeinden im Einzugsgebiet des Dahlemer Baches und des Kallenbaches muss gerechnet werden.

Es kann nur als empörend empfunden werden, dass für den Verlust dieser viele Jahrhunderte extensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutz- und Kulturflächen jetzt ca. 10 Hektar kontaminierter ehemaliger Militärflächen bei Prüm bzw. Oberweis als Ausgleichsfläche benutzt werden sollen.

Nicht minder bedauerlich ist die Opferung ökologisch und ökonomisch wertvoller Kiefern-Eichen-Mischwald-Flächen, die auch als Eichenlohwald von kulturhistorischer Bedeutung sind. Fällungen noch während der Vegetationsperiode sind nach deutschem Recht nicht möglich; dort befindliche Horstbäume haben tabu zu sein.

Grundsätzlich ist und bleibt unerträglich, dass bei einem Verfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz nach Übertragung der jeweiligen Fläche die Amerikaner tun und lassen können, was sie wollen, der hoheitliche Einfluss deutscher Behörden vollständig aufgegeben worden ist.

Quelle: BUND Rheinland-Pfalz


Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz

Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,

E-Mail: [email protected]

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