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10.08.2005
Flugplatzerweiterung
Spangdahlem: Terrorabwehr durch Naturzerstörung?
SPANGDAHLEM. Für die Überbauung von 55 Hektar Fläche zwecks Erweiterung des
US-Flugplatzes Spangdahlem durch eine Wohnsiedlung mit Hallenbad,
Autowaschanlage und weiteren Einrichtungen hat die Struktur- und
Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz die hierzu erforderliche
Liegenschaftsanforderung auf spätestens 1. August 2005 erfolgen lassen. Die
Einwendungsfrist gegen die ab diesem Termin schon möglichen unumkehrbaren Bau-
und Abholzungsmaßnahmen lässt die Behörde jedoch bis zum 15. August laufen.
Diese grotesk anmutende Terminierung kann nur als absichtsvolle Ermunterung zu
einer Politik der vollendeten Tatsachen ausgelegt werden und bestätigt einmal
mehr den Argwohn, amerikanisches Militär dürfe mit dem Segen deutscher Behörden
mehr als andere in diesem Land.
Begründet werden die geplanten Zerstörungsmaßnahmen an Natur und Umwelt mit der
notwendigen Abwehr von Terrorgefahren - als ließen sich Anschläge auf U-Bahnen
irgendwo auf der Welt mit dem 52. Kampfgeschwader und dem demnächst
eintreffenden Lufttransportgeschwader der USA erfolgreich bekämpfen. Gipfel der
Zumutungen soll sein, dass dem Vernehmen nach die Amerikaner das
Zig-Millionenprojekt von deutscher Seite finanziert haben wollen.
Bei dem in Anspruch genommenen Gelände, auf dem unter anderem der Kiebitz
beheimatet ist, handelt es sich z. T. um Quellwiesen, die unter die
Schutzbestimmungen des Paragraphen 24 im rheinland-pfälzischen
Landespflegegesetz und unter die Artenschutzvorschriften nach Paragraph 42
Bundesnaturschutzgesetz fallen.
Eine Autowaschanlage mit Autoreparaturwerkstatt und die Abwässer eines
Hallenbades sind nach deutschem Recht in einem solchen Milieu eine
Unmöglichkeit. Mit Kontaminationen des Grundwassers für die Gemeinden im
Einzugsgebiet des Dahlemer Baches und des Kallenbaches muss gerechnet werden.
Es kann nur als empörend empfunden werden, dass für den Verlust dieser viele
Jahrhunderte extensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutz- und Kulturflächen
jetzt ca. 10 Hektar kontaminierter ehemaliger Militärflächen bei Prüm bzw.
Oberweis als Ausgleichsfläche benutzt werden sollen.
Nicht minder bedauerlich ist die Opferung ökologisch und ökonomisch wertvoller
Kiefern-Eichen-Mischwald-Flächen, die auch als Eichenlohwald von
kulturhistorischer Bedeutung sind. Fällungen noch während der Vegetationsperiode
sind nach deutschem Recht nicht möglich; dort befindliche Horstbäume haben tabu
zu sein.
Grundsätzlich ist und bleibt unerträglich, dass bei einem Verfahren nach dem
Landbeschaffungsgesetz nach Übertragung der jeweiligen Fläche die Amerikaner tun
und lassen können, was sie wollen, der hoheitliche Einfluss deutscher Behörden
vollständig aufgegeben worden ist.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz
Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,
E-Mail: [email protected]
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